„Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten.“— Ulpian, 3. Jahrhundert n. Chr.
Zum Ende dieses Jahres bin ich über eine Veröffentlichung gestolpert, die nicht versucht hat, Aufmerksamkeit zu erzeugen. Keine provokante These, kein politischer Unterton, kein moralischer Zeigefinger. Sie bestand aus Tabellen, aus methodischen Hinweisen, aus nüchtern formulierten Ergebnissen. Und gerade deshalb war sie schwer zu ignorieren.
Untersucht wurden Menschen, die in Kontakt mit dem Justizsystem gekommen waren – nicht nach einer Verurteilung, nicht im Rahmen einer Strafvollstreckung, sondern sehr früh: im Polizeigewahrsam. Gescreent wurde auf ADHS-Merkmale und autistische Merkmale. Die Veröffentlichung stammt aus dem Übergang von 2024 zu 2025, durchgeführt in mehreren Custody-Einheiten in Großbritannien, unter Beteiligung von Polizeibehörden und universitären Forschungseinrichtungen.
Was dort sichtbar wurde, war keine Randerscheinung. Ein erheblicher Teil der Untersuchten zeigte Auffälligkeiten, die bislang nie offiziell erfasst worden waren. Menschen ohne bekannte Diagnose, ohne dokumentierte Vorgeschichte, ohne Einbindung in Hilfesysteme. Menschen, die an einem sehr frühen Punkt mit einem hochregulierten, regelbasierten System in Berührung kamen – und dort bereits deutlich aus dem Erwartungsraster fielen.
Diese Studie passte zu vielem, was seit Jahren bekannt ist, aber selten zusammen gedacht wird. Also habe ich begonnen, die Linien nachzuzeichnen. Nicht rückwärts in Einzelfällen, sondern entlang der Forschung selbst.
Eine Konstante, die sich seit über zwanzig Jahren hält
Wer die Literatur seit dem Jahr 2000 liest, stößt früh auf eine wiederkehrende Beobachtung: In Haft- und Justizpopulationen finden sich bestimmte neurodivergente Profile deutlich häufiger als in der Allgemeinbevölkerung. Das ist kein neuer Befund. Neu ist eher, wie wenig sich daraus bislang strukturell ergeben hat.
Im Jahr 2000 veröffentlichte der US-amerikanische Psychologe Russell A. Barkley eine umfassende Analyse zur Lebensentwicklung unbehandelter ADHS. Die Arbeit basierte auf Langzeitbeobachtungen und zeigte, dass sich bestimmte Risiken über die Lebensspanne hinweg verdichten: Konflikte mit Regeln, impulsive Entscheidungen, Schwierigkeiten im Umgang mit Autorität und langfristiger Planung. Inhaftierungen tauchten darin nicht als singuläre Ereignisse auf, sondern als mögliche Endpunkte einer Kette unbeachteter Entwicklungen.
Zwei Jahre später, 2002, folgte eine groß angelegte Untersuchung des US Bureau of Justice Statistics. In Zusammenarbeit mit mehreren Universitäten wurden mehrere tausend erwachsene Gefängnisinsassen in verschiedenen Bundesstaaten untersucht. Die Ergebnisse waren eindeutig: Die Häufigkeit von ADHS lag – je nach Messinstrument – um ein Vielfaches höher als in der Allgemeinbevölkerung. Schon damals wurde dokumentiert, dass ein erheblicher Teil dieser Personen vor der Inhaftierung nie entsprechend erfasst worden war.
In Europa zeichnete sich ein ähnliches Bild ab. Besonders häufig rezipiert wird bis heute eine schwedische Registerstudie unter Leitung von Paul Lichtenstein am Karolinska-Institut, durchgeführt zwischen 2004 und 2008. Auf Basis nationaler Registerdaten wurden mehrere hunderttausend Personen über Jahre hinweg ausgewertet. Die Ergebnisse waren differenziert, aber klar: Menschen mit ADHS hatten statistisch häufiger Kontakt mit dem Strafrecht. Gleichzeitig zeigte sich ein deutlicher Rückgang dieser Kontakte in Phasen kontinuierlicher Behandlung. Diese Beobachtung ist deshalb so relevant, weil sie innerhalb derselben Personen gemacht wurde – nicht im Vergleich verschiedener Gruppen, sondern entlang realer Lebensverläufe.
Deutschland: hohe Präzision, geringe Sichtbarkeit
Auch im deutschsprachigen Raum existiert seit langem belastbare Forschung. Sie ist methodisch sauber, klinisch fundiert – und dennoch außerhalb des Fachkontexts kaum präsent.
Eine Untersuchung aus dem Jahr 2011, durchgeführt an einer forensischen Einrichtung in Nordrhein-Westfalen, analysierte junge männliche Strafgefangene mithilfe strukturierter klinischer Interviews. Die Stichprobe umfasste rund zweihundert Personen. Bei etwa fünfundvierzig Prozent erfüllten sich die Kriterien einer ADHS im Erwachsenenalter. Besonders auffällig war nicht allein die Prävalenz, sondern der zeitliche Verlauf: frühe erste Verurteilungen, wiederholte Konflikte, mehrere Vorstrafen. Die Autor:innen beschrieben keine besondere Delinquenz, sondern eine Abfolge unbeachteter Eskalationen.
Eine weitere Studie aus dem Jahr 2014, mit Fokus auf weibliche Inhaftierte in mehreren deutschen Justizvollzugsanstalten, kam zu ähnlichen Befunden. Die Lebenszeitprävalenz von ADHS lag bei etwa fünfundzwanzig Prozent, die aktuelle Prävalenz bei rund zehn Prozent. Hinzu kam eine hohe Rate zusätzlicher psychischer Belastungen. Auch hier zeigte sich: Viele dieser Verläufe waren über Jahre hinweg nicht erkannt worden.
Diese Arbeiten sind keine Ausreißer. Sie fügen sich in ein Gesamtbild ein, das sich über Länder und Systeme hinweg wiederholt.
Die stillen Faktoren: Lernen, Sprache, Verstehen
Parallel dazu existiert ein weiterer Forschungsstrang, der selten öffentlich diskutiert wird, obwohl er für den Alltag von Justiz, Vollzug und Bewährung zentral ist. Seit den frühen 2000er-Jahren untersuchen britische Studien – unter anderem im Auftrag des Ministry of Justice – die Bildungs- und Kompetenzprofile von Gefängnisinsassen.
Eine Erhebung aus dem Jahr 2005 zeigte, dass zwischen dreißig und fünfzig Prozent der Inhaftierten erhebliche Schwierigkeiten beim Lesen und Verstehen von Texten hatten. Legasthenie und andere Lernstörungen traten deutlich häufiger auf als in der Gesamtbevölkerung. Für ein System, das auf Schrift, Formulare, Belehrungen, Verträge und Auflagen baut, ist das kein Randaspekt, sondern eine strukturelle Schwachstelle.
Autismus rückte erst später stärker in den Fokus. Eine landesweite Untersuchung aus England, veröffentlicht 2023, durchgeführt in allen Frauengefängnissen des Landes, nutzte standardisierte Erhebungsverfahren. Knapp fünf Prozent der inhaftierten Frauen zeigten Merkmale einer Autismus-Ausprägung. In der Allgemeinbevölkerung liegt dieser Anteil deutlich niedriger. Die Studie machte sichtbar, wie häufig insbesondere Frauen übersehen werden, weil ihre Abweichungen nicht den gängigen Erwartungsmustern entsprechen.
Hinzu kommen kognitive Einschränkungen. Daten des US Bureau of Justice Statistics aus den Jahren 2015 bis 2018 zeigen, dass zwischen vier und zehn Prozent der Gefängnisinsassen davon betroffen sind. In Selbstauskünften lag der Anteil höher. Auch hier gilt: Vieles bleibt unerfasst, bis es im System relevant wird.
Der frühe Kontaktpunkt: bevor sich etwas verfestigt
Die jüngeren Arbeiten verschieben den Blick zeitlich nach vorne. Besonders aufschlussreich sind Untersuchungen aus Großbritannien unter Beteiligung der University of Cambridge. In mehreren Custody-Einheiten wurden Personen bereits im Polizeigewahrsam freiwillig auf ADHS-Merkmale und autistische Merkmale gescreent. Die Ergebnisse, veröffentlicht 2024 und 2025, zeigten einen hohen Anteil bislang nicht erkannter Auffälligkeiten.
Bemerkenswert war weniger die absolute Zahl als der Kontext. Viele der Untersuchten standen am Anfang ihres Kontakts mit dem Justizsystem. Sie waren nicht „bekannt“, nicht „auffällig“, nicht eingebunden in bestehende Aktenlagen. Genau hier wird sichtbar, wie früh sich Reibungspunkte bilden – und wie viel Gestaltungsspielraum es gäbe, bevor aus einem Ereignis eine Kette wird.
Was sich über all diese Studien hinweg zeigt, ist kein einfacher Zusammenhang, sondern ein Geflecht. Viele der beschriebenen Menschen geraten nicht wegen schwerer Gewalttaten in Konflikt mit dem Gesetz, sondern wegen Regelverstößen, Kurzschlusshandlungen, Überforderungssituationen. In prekären Lebenslagen verschärft sich das. Wo Alltag von Unsicherheit geprägt ist, rücken langfristige Planung und Selbststeuerung in den Hintergrund.
Die Forschung zeigt zugleich, dass Unterstützung wirkt. Messbar. Still. Nachhaltig. Weniger Rückfälle, weniger Eskalationen, geringere Belastung für Systeme, die ohnehin unter Druck stehen.
Eine systemische Frage, keine Zuschreibung
Dieser Text verschiebt keine Verantwortung und markiert keine Gruppen. Er beschreibt ein Feld, das seit über zwanzig Jahren erforscht wird und dennoch selten in seiner ganzen Tragweite gedacht wird. Neurodivergenz erklärt keine Tat. Aber sie erklärt, warum bestimmte Lebensverläufe häufiger an neuralgischen Punkten scheitern, wenn Unterschiede unbeachtet bleiben.
Neurodivergenz und Kriminalität sind kein Randthema und kein moralisches Narrativ. Sie sind ein Spiegel dafür, wie gut unsere Systeme mit Realität umgehen – oder an ihr vorbeiarbeiten.
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